Mietrecht

Mietrecht Schweiz – die wichtigsten Grundlagen

8 Min. LesezeitZuletzt aktualisiert: 09. Juni 2026

Das Schweizer Mietrecht wirkt auf den ersten Blick kompliziert – ist aber gut strukturiert. Dieser Überblick zeigt dir die beiden zentralen Rechtsquellen, die wichtigsten Artikel und wo du als Mieterin oder Mieter ansetzen kannst. Er dient als Einstieg und verlinkt auf die vertiefenden Beiträge.

Die zwei zentralen Rechtsquellen

  • Obligationenrecht (OR): Die Miete von Wohn- und Geschäftsräumen ist im OR geregelt (insbesondere Art. 253–273c OR). Hier stehen die Grundregeln zu Mietzins, Erhöhung, Senkung, Mängeln und Kündigung.
  • VMWG: Die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen konkretisiert das OR – etwa zur Berechnung von Mietzinsanpassungen, zum Referenzzinssatz (Art. 12a VMWG) und zu den Nebenkosten.

Mietzins: Erhöhung und Senkung

Der Mietzins darf nicht missbräuchlich sein (Art. 269/269a OR). Veränderungen werden meist über die relative Methode beurteilt – also anhand von Referenzzinssatz, Teuerung und Kosten seit der letzten Festsetzung. Wichtige Artikel:

ArtikelInhalt
Art. 269 / 269a ORMissbräuchliche Mietzinse / Ausnahmen
Art. 269d ORMietzinserhöhung durch den Vermieter (Formularpflicht)
Art. 270 ORAnfechtung des Anfangsmietzinses
Art. 270a ORHerabsetzungsbegehren des Mieters (Senkung)
Art. 270b ORAnfechtung einer Mietzinserhöhung
Art. 12a VMWGHypothekarischer Referenzzinssatz
Wichtige OR-Artikel rund um den Mietzins

Mängel und Nebenkosten

  • Mängel (Art. 259a–259d OR): Bei Mängeln hast du Anspruch auf Beseitigung und – bei spürbarer Beeinträchtigung – auf verhältnismässige Mietzinsreduktion.
  • Nebenkosten (Art. 257a/257b OR): Nur ausdrücklich vereinbarte Nebenkosten sind geschuldet; du hast ein Recht auf Belegeinsicht.

Durchsetzung: die Schlichtungsbehörde

Fast jeder Mietstreit beginnt bei der Schlichtungsbehörde (Art. 197 ff. ZPO). Das Verfahren ist in Mietsachen kostenlos und endet oft mit einer Einigung. Erst danach geht es – mit Klagebewilligung – ans Gericht. Details im Beitrag zur Schlichtungsbehörde.

Dein Einstiegspunkt

Wenn der Referenzzinssatz gesunken ist, ist Art. 270a OR (Herabsetzungsbegehren) dein wichtigster Hebel. Starte mit dem Beitrag Mietzinssenkung verlangen.

Keine Rechtsberatung

Diese Übersicht vermittelt allgemeine Grundlagen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Massgebend sind das geltende OR/VMWG sowie die konkrete Situation.

Wo ist das Mietrecht in der Schweiz geregelt?

Hauptsächlich im Obligationenrecht (OR), insbesondere Art. 253–273c, ergänzt durch die Verordnung VMWG. Das Verfahren regelt die Zivilprozessordnung (ZPO).

Welcher Artikel regelt die Mietzinssenkung?

Das Herabsetzungsbegehren des Mieters ist in Art. 270a OR geregelt. Die Berechnungsgrundlage Referenzzinssatz steht in Art. 12a VMWG.

Was ist die VMWG?

Die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen. Sie konkretisiert die Bestimmungen des OR, etwa zu Mietzinsanpassungen, Referenzzinssatz und Nebenkosten.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Massgebend sind die offiziellen Publikationen des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) sowie das geltende Mietrecht (OR/VMWG).