Der Referenzzinssatz in der Schweiz – einfach erklärt
Der hypothekarische Referenzzinssatz ist der wichtigste Hebel im Schweizer Mietrecht: Sinkt er, hast du als Mieterin oder Mieter in der Regel Anspruch auf eine Mietzinssenkung. Hier erfährst du, was der Referenzzinssatz ist, wer ihn festlegt, wie hoch er aktuell ist und was er konkret für deine Miete bedeutet.
Aktueller Referenzzinssatz
Der hypothekarische Referenzzinssatz liegt aktuell bei 1,25 % (gültig seit 2. September 2025, unverändert bestätigt per 2. Juni 2026). Quelle: Bundesamt für Wohnungswesen (BWO).
Was ist der Referenzzinssatz?
Der hypothekarische Referenzzinssatz ist ein landesweit einheitlicher Zinssatz, der die durchschnittlichen Hypothekarzinsen der Schweizer Banken abbildet. Er dient als Massstab dafür, ob ein Mietzins an die Zinsentwicklung angepasst werden darf – nach oben oder nach unten. Er gilt seit September 2008 und löste die zuvor kantonal unterschiedlichen Zinssätze ab.
Vereinfacht gesagt: Mieten in der Schweiz sind teilweise an die Hypothekarzinsen gekoppelt. Wird Wohneigentum für Vermieter günstiger (sinkende Zinsen), sollen Mieterinnen und Mieter davon profitieren. Der Referenzzinssatz ist das offizielle Instrument, das diese Kopplung messbar macht.
Wer legt den Referenzzinssatz fest?
Zuständig ist das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO). Es stützt sich auf den hypothekarischen Durchschnittszinssatz aller inländischen Hypothekarforderungen der Banken, den die Schweizerische Nationalbank (SNB) quartalsweise erhebt. Aus diesem Durchschnittszinssatz wird der Referenzzinssatz berechnet und jeweils auf den nächsten Viertelprozentwert (0,25-Prozentpunkt-Schritte) gerundet.
Wichtige Unterscheidung
Der Referenzzinssatz ist nicht dasselbe wie der SNB-Leitzins oder dein individueller Hypothekarzins. Der Leitzins beeinflusst die Marktzinsen; der hypothekarische Durchschnittszinssatz daraus ergibt – gerundet – den mietrechtlich massgebenden Referenzzinssatz.
Wann wird der Referenzzinssatz publiziert?
Das BWO veröffentlicht den Referenzzinssatz vierteljährlich, jeweils rund um den 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember. An jedem dieser Stichtage kann sich der Satz ändern – oder unverändert bleiben. Jede Änderung kann einen Anspruch auf Mietzinssenkung (bei einer Senkung) oder ein Erhöhungsrecht des Vermieters (bei einem Anstieg) auslösen.
| Gültig ab | Referenzzinssatz |
|---|---|
| 2. September 2025 | 1,25 % |
| 1. Dezember 2024 | 1,50 % |
| 1. Juni 2023 | 1,50 % |
| Seit Einführung 2008 | mehrfach gesenkt, langfristiger Abwärtstrend |
Tagesaktualität prüfen
Referenzzinssätze ändern sich. Den jeweils gültigen Wert publiziert das BWO offiziell. Mietzinssenker.ch überwacht den Satz automatisch und meldet dir, sobald sich eine Senkungschance ergibt.
Was bedeutet eine Senkung des Referenzzinssatzes für meine Miete?
Sinkt der Referenzzinssatz um einen Schritt von 0,25 Prozentpunkten, ergibt sich grundsätzlich ein Senkungsanspruch von 2,91 % des Mietzinses. Voraussetzung ist, dass dein aktueller Mietzins noch auf einem höheren Referenzzinssatz basiert. Der Vermieter darf gegen den Senkungsanspruch allerdings bestimmte Kostensteigerungen verrechnen (z. B. Teuerung im Umfang von höchstens 40 % des Landesindex der Konsumentenpreise sowie allgemeine Kostensteigerungen).
Entscheidend ist der massgebende Stand: jener Referenzzinssatz, auf dem dein zuletzt festgesetzter Mietzins beruht. Liegt dieser über dem aktuellen Satz, besteht Senkungspotenzial. Wie du das genau berechnest, erklärt unser Beitrag zur Berechnung der Mietzinssenkung.
- 1
Massgebenden Referenzzinssatz herausfinden
Schau in deinen Mietvertrag oder die letzte Mietzinsanpassung: Auf welchem Referenzzinssatz basiert deine aktuelle Miete?
- 2
Mit aktuellem Satz vergleichen
Liegt der massgebende Satz über dem aktuellen Referenzzinssatz von 1,25 %, besteht grundsätzlich ein Senkungsanspruch.
- 3
Senkung berechnen und verlangen
Pro 0,25-Prozentpunkt-Schritt rund 2,91 % Senkung. Anschliessend schriftlich beim Vermieter geltend machen – am besten per Einschreiben.
Wie hoch ist der Referenzzinssatz aktuell?
Der hypothekarische Referenzzinssatz liegt aktuell bei 1,25 % (gültig seit 2. September 2025, bestätigt unverändert per 2. Juni 2026).
Wer bestimmt den Referenzzinssatz?
Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) legt den Referenzzinssatz fest. Er basiert auf dem von der Nationalbank erhobenen hypothekarischen Durchschnittszinssatz und wird auf den nächsten Viertelprozentwert gerundet.
Wie oft ändert sich der Referenzzinssatz?
Das BWO publiziert den Referenzzinssatz vierteljährlich (rund um den 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember). An jedem Stichtag kann er sich ändern oder gleich bleiben.
Was bedeutet eine Senkung um 0,25 Prozentpunkte für meine Miete?
Eine Senkung des Referenzzinssatzes um 0,25 Prozentpunkte ergibt grundsätzlich einen Mietzins-Senkungsanspruch von 2,91 %, sofern dein Mietzins auf dem höheren Satz basiert und keine zulässigen Kostensteigerungen verrechnet werden.
Ist der Referenzzinssatz dasselbe wie der Leitzins der Nationalbank?
Nein. Der SNB-Leitzins steuert die Geldpolitik. Der mietrechtlich relevante Referenzzinssatz wird vom BWO aus dem hypothekarischen Durchschnittszinssatz abgeleitet und gerundet.
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