Mietzinssenkung berechnen
Berechne in 10 Sekunden, wie viel Senkung dir beim aktuellen Referenzzinssatz von 1,25 % zusteht – basierend auf der offiziellen Senkungsstaffel.
Steht im Mietvertrag oder in der letzten Mietzinsanpassung.
Gib deine Nettomiete ein, um deinen Senkungsanspruch zu sehen.
Der Rechner ist kostenlos. Brieferstellung, Einschreiben-Versand und Zins-Überwachung sind Teil des kostenpflichtigen Abos (ab CHF 9.90/Jahr). Registrierung unverbindlich.
Das Ergebnis ist der Brutto-Senkungsanspruch nach offizieller Staffel. Der Vermieter darf Teuerung (bis 40 % des LIK) und allgemeine Kostensteigerungen gegenrechnen — bei langjährig unveränderten Mieten kann der Saldo sogar kippen und ein Begehren eine Erhöhung auslösen. Prüfe deshalb vor dem Versand immer den vollständigen Saldo. Wie das funktioniert, erklärt der Beitrag Teuerung und Mietzins.
So rechnet der Rechner
Grundlage sind die offiziellen Überwälzungssätze (VMWG / BWO): Pro 0,25-Prozentpunkt-Schritt des Referenzzinssatzes ergibt sich ein kumulierter Senkungsanspruch auf die Nettomiete.
| Miete basiert auf | Schritte bis 1,25 % | Senkungsanspruch |
|---|---|---|
| 1,50 % | 1 | 2,91 % |
| 1,75 % | 2 | 5,66 % |
| 2,00 % | 3 | 8,26 % |
| 2,25 % | 4 | 10,71 % |
Häufige Fragen zum Rechner
Wie funktioniert der Mietzinssenkungs-Rechner?
Du gibst deine Nettomiete und den Referenzzinssatz ein, auf dem deine Miete basiert. Der Rechner zählt die 0,25-Prozentpunkt-Schritte bis zum aktuellen Satz von 1,25 % und wendet die offiziellen Senkungssätze an (2,91 % je Schritt, kumuliert 5,66 % / 8,26 % / 10,71 %).
Wo finde ich den Referenzzinssatz, auf dem meine Miete basiert?
Im Mietvertrag oder in der letzten Mietzinsanpassung (amtliches Formular). Wenn dort nichts steht, kannst du beim Vermieter oder der Verwaltung schriftlich nachfragen.
Ist das Ergebnis mein garantierter Senkungsbetrag?
Es ist der Brutto-Senkungsanspruch. Der Vermieter darf Teuerung (bis 40 % des LIK) und allgemeine Kostensteigerungen gegenrechnen, wodurch der Netto-Betrag kleiner ausfallen kann.
Kann ein Senkungsbegehren auch zu einer Mieterhöhung führen?
In Ausnahmefällen ja: Wenn seit der letzten Mietzinsfestsetzung mehr Teuerung und Kostensteigerungen aufgelaufen sind, als die Referenzzinssenkung ausmacht (typisch bei langjährig unveränderten Mieten), kann der Vermieter statt zu senken eine Erhöhung geltend machen. Prüfe deshalb vor dem Begehren immer den vollständigen Saldo – bei kürzlich festgesetzten oder erhöhten Mieten ist das Risiko gering.
Was mache ich mit dem Ergebnis?
Stelle ein schriftliches Herabsetzungsbegehren an den Vermieter – auf den nächsten Kündigungstermin, am besten per Einschreiben. Mietzinssenker.ch erstellt und versendet den Brief automatisch für dich.
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