Mietrecht-Glossar – die wichtigsten Begriffe erklärt
5 Min. LesezeitZuletzt aktualisiert: 09. Juni 2026
Mietrecht steckt voller Fachbegriffe. Dieses Glossar erklärt die wichtigsten kurz und verständlich – ideal zum Nachschlagen, während du dein Senkungsbegehren vorbereitest.
- Referenzzinssatz
- Der hypothekarische Referenzzinssatz ist ein landesweit einheitlicher Zinssatz, der vom BWO quartalsweise publiziert wird und als Massstab für Mietzinsanpassungen dient. Aktuell 1,25 %.
- Herabsetzungsbegehren
- Das schriftliche Verlangen des Mieters, den Mietzins zu senken (Art. 270a OR) – meist wegen eines gesunkenen Referenzzinssatzes.
- Nettomietzins
- Die reine Miete für die Wohnung ohne Nebenkosten. Die Senkung wegen des Referenzzinssatzes bezieht sich auf den Nettomietzins.
- Bruttomietzins
- Der Nettomietzins zuzüglich der vereinbarten Nebenkosten (z. B. Heizung, Warmwasser).
- Relative Methode
- Beurteilung des Mietzinses anhand der Veränderungen seit der letzten Festsetzung (Referenzzins, Teuerung, Kosten). Standardfall beim Senkungsbegehren.
- Absolute Methode
- Prüfung, ob ein Mietzins an sich missbräuchlich ist (übersetzte Rendite oder Quartiervergleich). Relevant bei der Anfechtung des Anfangsmietzinses.
- Überwälzung / Überwälzungssatz
- Der Prozentsatz, mit dem eine Änderung des Referenzzinssatzes auf den Mietzins umgerechnet wird. Ein Schritt von 0,25 Prozentpunkten entspricht rund 2,91 %.
- Teuerung (LIK)
- Die allgemeine Preisentwicklung, gemessen am Landesindex der Konsumentenpreise. Im Mietrecht überwälzbar bis höchstens 40 % der LIK-Erhöhung.
- Anfangsmietzins
- Der bei Mietbeginn vereinbarte Mietzins. Er kann unter bestimmten Voraussetzungen innert 30 Tagen nach Übernahme angefochten werden (Art. 270 OR).
- VMWG
- Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen. Sie konkretisiert das OR, u. a. den Referenzzinssatz (Art. 12a VMWG).
- BWO
- Bundesamt für Wohnungswesen. Es legt den hypothekarischen Referenzzinssatz fest und publiziert ihn vierteljährlich.
- Schlichtungsbehörde
- Die paritätisch zusammengesetzte Stelle, bei der Mietstreitigkeiten zuerst kostenlos geschlichtet werden (Art. 200 ff. ZPO).
- Kündigungstermin
- Der vertraglich oder ortsüblich festgelegte Zeitpunkt, auf den hin gekündigt – oder eine Mietzinssenkung verlangt – werden kann.
- Indexmiete
- Mietverhältnis, bei dem der Mietzins an den Landesindex der Konsumentenpreise gekoppelt ist. Kein referenzzinsbasierter Senkungsanspruch.
- Staffelmiete
- Mietverhältnis mit vertraglich im Voraus festgelegten, gestaffelten Mietzinsänderungen. Während der Staffel kein referenzzinsbasierter Senkungsanspruch.
- Mängelanzeige
- Die schriftliche Meldung eines Mangels an den Vermieter. Sie ist Voraussetzung dafür, dass eine Mietzinsreduktion wegen Mängeln ab Kenntnis greift.
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