Mietrecht

Mietrecht-Glossar – die wichtigsten Begriffe erklärt

5 Min. LesezeitZuletzt aktualisiert: 09. Juni 2026

Mietrecht steckt voller Fachbegriffe. Dieses Glossar erklärt die wichtigsten kurz und verständlich – ideal zum Nachschlagen, während du dein Senkungsbegehren vorbereitest.

Referenzzinssatz
Der hypothekarische Referenzzinssatz ist ein landesweit einheitlicher Zinssatz, der vom BWO quartalsweise publiziert wird und als Massstab für Mietzinsanpassungen dient. Aktuell 1,25 %.
Herabsetzungsbegehren
Das schriftliche Verlangen des Mieters, den Mietzins zu senken (Art. 270a OR) – meist wegen eines gesunkenen Referenzzinssatzes.
Nettomietzins
Die reine Miete für die Wohnung ohne Nebenkosten. Die Senkung wegen des Referenzzinssatzes bezieht sich auf den Nettomietzins.
Bruttomietzins
Der Nettomietzins zuzüglich der vereinbarten Nebenkosten (z. B. Heizung, Warmwasser).
Relative Methode
Beurteilung des Mietzinses anhand der Veränderungen seit der letzten Festsetzung (Referenzzins, Teuerung, Kosten). Standardfall beim Senkungsbegehren.
Absolute Methode
Prüfung, ob ein Mietzins an sich missbräuchlich ist (übersetzte Rendite oder Quartiervergleich). Relevant bei der Anfechtung des Anfangsmietzinses.
Überwälzung / Überwälzungssatz
Der Prozentsatz, mit dem eine Änderung des Referenzzinssatzes auf den Mietzins umgerechnet wird. Ein Schritt von 0,25 Prozentpunkten entspricht rund 2,91 %.
Teuerung (LIK)
Die allgemeine Preisentwicklung, gemessen am Landesindex der Konsumentenpreise. Im Mietrecht überwälzbar bis höchstens 40 % der LIK-Erhöhung.
Anfangsmietzins
Der bei Mietbeginn vereinbarte Mietzins. Er kann unter bestimmten Voraussetzungen innert 30 Tagen nach Übernahme angefochten werden (Art. 270 OR).
VMWG
Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen. Sie konkretisiert das OR, u. a. den Referenzzinssatz (Art. 12a VMWG).
BWO
Bundesamt für Wohnungswesen. Es legt den hypothekarischen Referenzzinssatz fest und publiziert ihn vierteljährlich.
Schlichtungsbehörde
Die paritätisch zusammengesetzte Stelle, bei der Mietstreitigkeiten zuerst kostenlos geschlichtet werden (Art. 200 ff. ZPO).
Kündigungstermin
Der vertraglich oder ortsüblich festgelegte Zeitpunkt, auf den hin gekündigt – oder eine Mietzinssenkung verlangt – werden kann.
Indexmiete
Mietverhältnis, bei dem der Mietzins an den Landesindex der Konsumentenpreise gekoppelt ist. Kein referenzzinsbasierter Senkungsanspruch.
Staffelmiete
Mietverhältnis mit vertraglich im Voraus festgelegten, gestaffelten Mietzinsänderungen. Während der Staffel kein referenzzinsbasierter Senkungsanspruch.
Mängelanzeige
Die schriftliche Meldung eines Mangels an den Vermieter. Sie ist Voraussetzung dafür, dass eine Mietzinsreduktion wegen Mängeln ab Kenntnis greift.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Massgebend sind die offiziellen Publikationen des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) sowie das geltende Mietrecht (OR/VMWG).