Kündigungstermine und regionale Besonderheiten bei der Mietzinssenkung
Beim Senkungsbegehren entscheidet das Timing über bares Geld: Die Mietzinssenkung wirkt nicht sofort, sondern erst auf den nächsten Kündigungstermin – unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Wer Termine und regionale Besonderheiten kennt, holt die Senkung Monate früher.
Warum der Kündigungstermin entscheidend ist
Das Herabsetzungsbegehren nach Art. 270a OR wirkt auf den nächstmöglichen Kündigungstermin. Massgebend sind der im Mietvertrag vereinbarte Termin und die Kündigungsfrist – bei Wohnungen in der Regel drei Monate. Trifft dein Begehren zu spät ein, verschiebt sich die Senkung um ein ganzes Terminintervall nach hinten.
Faustregel
Sende das Begehren so früh wie möglich – idealerweise sofort nach der Publikation einer Referenzzinssenkung. Dann erreichst du den frühestmöglichen Termin.
Ortsübliche Kündigungstermine
Steht im Mietvertrag nichts anderes, gelten die ortsüblichen Termine. Verbreitet sind je nach Region drei oder vier Termine pro Jahr – häufig Ende März, Ende Juni, Ende September und/oder Ende Dezember. In vielen Regionen ist Ende Dezember als Termin ausgeschlossen. Prüfe immer zuerst deinen Mietvertrag; er geht den ortsüblichen Terminen vor.
| Region (Beispiele) | Übliche Struktur |
|---|---|
| Deutschschweiz (verbreitet) | 3–4 Termine, oft Ende März / Juni / Sept. |
| Westschweiz (z. B. Waadt, Genf) | teils abweichende Übungen und Formularpflichten |
| Vertraglich geregelt | Vertragstermine gehen vor |
Keine pauschalen Daten übernehmen
Die ortsüblichen Termine unterscheiden sich je nach Gemeinde und Kanton. Verlasse dich nie auf pauschale Listen – massgebend sind dein Mietvertrag und die örtliche Übung. Im Zweifel bei der Schlichtungsbehörde oder dem Mieterverband nachfragen.
Regionale Besonderheiten
- Formularpflicht beim Anfangsmietzins: Mehrere Kantone (u. a. Zürich, Waadt, Genf, Neuenburg, Freiburg, Basel-Stadt, Zug) verlangen bei Neuvermietung ein amtliches Formular mit Offenlegung des Vormieterzinses – relevant für die Anfechtung des Anfangsmietzinses.
- Westschweizer Praxis: In der Romandie bestehen teils eigene Übungen bei Terminen und Verfahren; die Schlichtungsbehörden geben Auskunft.
- Gemeindeebene: Die ortsübliche Terminstruktur kann sogar innerhalb eines Kantons variieren.
Timing-Strategie für die Senkung
- 1
Termine aus dem Vertrag lesen
Notiere Kündigungstermine und Frist (meist 3 Monate) aus deinem Mietvertrag.
- 2
Nächsten erreichbaren Termin bestimmen
Rechne zurück: Begehren muss spätestens vor Beginn der Kündigungsfrist beim Vermieter eintreffen.
- 3
Sofort nach Zinssenkung handeln
Das BWO publiziert quartalsweise (März/Juni/Sept./Dez.). Direkt nach einer Senkung das Begehren senden.
- 4
Eingang beweisbar machen
Per Einschreiben senden – das Eintreffdatum entscheidet über den erreichten Termin.
Ab wann gilt meine Mietzinssenkung?
Ab dem nächsten Kündigungstermin, der unter Einhaltung der Kündigungsfrist (meist drei Monate) noch erreichbar ist – nicht rückwirkend.
Welche Kündigungstermine gelten für meine Wohnung?
Zuerst zählt der Mietvertrag. Fehlt eine Regelung, gelten die ortsüblichen Termine deiner Gemeinde – verbreitet sind Ende März, Juni und September.
Was passiert, wenn ich den Termin verpasse?
Dann wirkt die Senkung erst auf den übernächsten Termin. Bei vier Terminen pro Jahr verlierst du bis zu drei Monate Ersparnis, bei weniger Terminen entsprechend mehr.
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