Teuerung und Mietzins – wie der Landesindex die Miete beeinflusst
Der Referenzzinssatz ist nicht der einzige Faktor, der deinen Mietzins bestimmt. Auch die Teuerung und allgemeine Kostensteigerungen spielen mit – und der Vermieter darf sie deinem Senkungsanspruch entgegenhalten. Dieser Beitrag erklärt, wie das funktioniert und warum dein Netto-Senkungsbetrag kleiner sein kann als gedacht.
Was ist die Teuerung (LIK)?
Die Teuerung wird in der Schweiz über den Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) gemessen. Er zeigt, wie sich die Preise für einen repräsentativen Warenkorb über die Zeit verändern. Im Mietrecht ist die Teuerung ein zulässiger Grund, einen Mietzins anzupassen – allerdings nur begrenzt.
Die 40-Prozent-Regel
Bei Mietzinsanpassungen darf die Teuerung nur im Umfang von höchstens 40 % der Erhöhung des Landesindex überwälzt werden. Diese Begrenzung gilt, weil ein Teil der Geldentwertung bereits über den Hypothekarzins und andere Mechanismen abgegolten wird. Praktisch heisst das: Steigt der LIK um einen bestimmten Prozentsatz, darf der Vermieter höchstens 40 % davon auf den Mietzins überwälzen.
Wichtig bei der Senkung
Bei einem Senkungsbegehren wegen des Referenzzinssatzes darf der Vermieter eine seit der letzten Festsetzung aufgelaufene Teuerung (bis 40 % des LIK) gegenrechnen. Dein Netto-Senkungsanspruch fällt dadurch unter Umständen kleiner aus.
Allgemeine Kostensteigerungen
Neben der Teuerung darf der Vermieter auch allgemeine Kostensteigerungen anrechnen – etwa gestiegene Betriebs- und Unterhaltskosten. In der Praxis wird dafür oft ein pauschaler jährlicher Prozentsatz anerkannt. Auch diese Position mindert einen Senkungsanspruch.
Rechenbeispiel: Senkung minus Verrechnung
Angenommen, dein Mietzins basiert auf 1,75 % und der aktuelle Satz ist 1,25 % (zwei Schritte = rund 5,66 % Senkung). Gleichzeitig sind seit der letzten Festsetzung Teuerung und Kosten aufgelaufen, die der Vermieter mit etwa 2 % gegenrechnet:
| Position | Wirkung | Betrag/Monat |
|---|---|---|
| Senkung Referenzzinssatz (5,66 %) | minus | − CHF 113 |
| Teuerung + Kostensteigerung (~2 %) | plus | + CHF 40 |
| Netto-Senkung | Ergebnis | − CHF 73 |
Erst der Saldo entscheidet
Im Beispiel bleibt nach Verrechnung eine spürbare Senkung. Aber Achtung: Ist über viele Jahre Teuerung aufgelaufen, kann der Saldo auch negativ werden – dann würde ein Begehren dem Vermieter Anlass für eine Erhöhung geben. Rechne deshalb immer zuerst beide Seiten, bevor du aktiv wirst.
Kann die Teuerung die Miete auch senken?
Bei einer Indexmiete folgt der Mietzins direkt dem LIK – sinkt der Index, kann auch die Miete sinken. Bei der gewöhnlichen Miete ist die Teuerung dagegen vor allem eine Gegenposition zur Referenzzinssenkung. Mehr zu den Vertragsarten findest du im Beitrag zu den Spezialfällen.
Wie viel Teuerung darf auf die Miete überwälzt werden?
Höchstens 40 % der Erhöhung des Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) seit der letzten Mietzinsfestsetzung.
Warum ist meine Mietzinssenkung kleiner als der Referenzzins-Anspruch?
Weil der Vermieter zulässige Gegenpositionen verrechnen darf – insbesondere die aufgelaufene Teuerung (bis 40 % des LIK) und allgemeine Kostensteigerungen.
Was ist der Landesindex der Konsumentenpreise?
Der LIK misst die Preisentwicklung eines repräsentativen Warenkorbs in der Schweiz und ist der offizielle Massstab für die Teuerung. Er wird vom Bundesamt für Statistik publiziert.
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